Investitionsbooster für E-Autos

Profitieren Sie von der Neuregelung der Firmenwagen-Versteuerung für Elektroautos

Der Investitionsbooster für E-Autos: Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung!

Sie planen die Anschaffung von E-Fahrzeugen für Ihr Unternehmen oder Ihre Flotte? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt: Der Investitionsbooster für E‑Autos bietet Unternehmen attraktive steuerliche Vorteile bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Ob PKW oder Nutzfahrzeug, Firmenwagen, Flottenfahrzeug oder gebrauchtes Elektroauto – die Förderung unterstützt Sie dabei, Ihre Mobilität nachhaltig, effizient und zukunftssicher zu gestalten. Und das Beste: Die Förderung gilt sowohl für Neu- als auch Gebrauchtwagen.

Nutzen Sie die Chance, Ihr Unternehmen modern und umweltfreundliche aufzustellen –  mit staatlicher Unterstützung und kompenter Beratung.

Häufig gestellte Fragen zum Investitionsbooster

Was verbirgt sich hinter dem Investitionsbooster?

Der Investitionsbooster ist eine steuerliche Maßnahme der Bundesregierung. Unternehmen, die ein rein elektrisches Fahrzeug anschaffen, porfitieren von 75 % Sonerabschreibung im ersten Jahr. Ziel ist es, Investitionen in klimafreundliche Mobilität zu beschleunigen. Außerdem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25 % Versteuerung auf 100.000 € angehoben. Dies schafft mehr Spielraum bei der Fahrzeugwahl und eröffnet neue Möglichkeiten für Ihre Unternehmensflotte.

Welche Fahrzeuge sind förderfähig?

Förderfähig sind ausschließlich vollelektrische Fahrzeuge (batterieelektrische Fahrzeuge, keine Plug-in-Hybride oder Verbrenner) mit einem maximalen Bruttolistenpreis von 100.000 €. Das Fahrzeug muss im Betriebsvermögen gehalten und überweigend betrieblich genutzt werden.

Außerdem gilt die Förderung sowohl für Neu- als auch Gebrauchtwagen.

Gilt der Investitionsbooster auch für Leasingfahrzeuge?

Nein. Die Sonderabschreibung ist auf selbst angeschaffte Fahrzeuge beschränkt. Fahrzeuge, die geleast oder zur Nutzung überlassen werden( z. B. per Mietmodell), sind nicht förderfähig.

Welche Vorteile hat mein Unternehmen durch den Investitionsbooster?

Sie profitieren von einer spürbaren Steuerersparnis bereits im ersten Jahr, verbessern Ihre Liquidität und investieren gleichzeitig in moderne, nachhaltige Mobilität. Zudem stärken Sie Ihre Umweltbilanz und Ihr Image. Wenn Sie jetzt investieren, profitieren Sie doppelt: Zum einen durch finanzielle staatliche Förderung und zum anderen durch zukunftssichere Technologie.

Die degressive Abschreibung bietet einen besonderen Vorteil bei der Anschaffung beweglicher und abnutzbarer Wirtschaftgüter wie Fahrzeuge, Maschinen oder IT-Equipment. Durch die schnellere Abschreibung der Investitionskosten lässt sich die Liquidität Ihres Unternehmens während der Investitionsphase deutlich stärken.

Wie staffelt sich die Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge?

Jahr Abschreibungssatz Bemessungsgrundlage
1. Jahr 75 % Anschaffungskosten
2. Jahr 10 % urprüngliche Anschaffungskosten
3. Jahr 5 % urprüngliche Anschaffungskosten
4. Jahr 5 % urprüngliche Anschaffungskosten
5. Jahr 3 % urprüngliche Anschaffungskosten
6. Jahr 2 % urprüngliche Anschaffungskosten
Gesamt: 100 %

Was passiert bei einem Verkauf des Fahrzeugs vor Ablauf der 5 Jahre?

Mit dem Verkauf endet auch die Abschreibungsreihe. Unter Umständen wird ein Restbuchwert wirksam.

Kann der Investitionsbooster mit weiteren Förderungen kombiniert werden?

Eine Kombination verschiedener Förderungen ist grundsätzlich möglich, solange keine Doppelförderung vorliegt.

Welche Nachweise sind für die Abschreibung notwendig?

Sie benötigen den Anschaffungsnachweis, den Nutzungsnachweis im Unternehmen sowie ggf. den technischen Nachweis der Elektrofahrzeugeigenschaft.

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