
Der umfangreiche Schutz der zweijährigen Werksgarantie zählt ohne Zweifel zu den angenehmen Aspekten des Neuwagenkaufs. Geht wider Erwarten einmal etwas kaputt, übernimmt der Hersteller die Werkstattkosten.
Garantieverlängerung Premium¹
Ihr Volkswagen ist noch keine zwei Jahre alt? Dann können Sie sich einen umfangreichen Garantieschutz für bis zu drei zusätzliche Jahre sichern – mit einem Preisvorteil von bis zu 30 %².
Garantieverlängerung Optimal
Auch wenn Ihr Gebrauchtwagen älter als zwei Jahre ist, müssen Sie nicht auf die zusätzliche Sicherheit einer Garantieverlängerung verzichten. Voraussetzung ist eine laufende Garantie oder Gebrauchtwagengarantie.
Gebrauchtwagen-Garantie Optimal
Ihr Volkswagen ist älter als zwei Jahre, verfügt bislang über keine Garantieversicherung oder sie ist abgelaufen? Kein Problem – Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit online oder bei uns im Haus absichern.
Von Anfang an ein gutes Gefühl:
Die Herstellergarantie direkt ab Werk³
Jeder neue Volkswagen ist ab Werk mit zwei Jahren Garantie ausgestattet. In dieser Zeit werden Kosten für Reparaturen von Material- und Verarbeitungsmängeln ersetzt. Ergänzd zur Neuwagen-Garantie igewährt Volkswgen bei Neufahrzeugen eine 3-jährige Garantie gegen Lackmängel, eine 12-jährige Garantie gegen Durchrostung sowie eine Garantie auf die Hochvoltbatterie (8 Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem, was zuerst eintritt).
Garantieverlängerung Optimal
für Fahrzeuge mit bestehender Garantie
Auch wenn Ihr Gebrauchtwagen älter als zwei Jahre ist, müssen Sie nicht auf die zusätzliche Sicherheit einer Garantieverlängerung verzichten. Solange die aktuelle Garantie noch läuft, können Sie diese unkompliziert verlängern.
Wenn Sie den bestehenden Garantieschutz fortführen möchten, können Sie vor Ablauf der laufenden Garantie die Garantieverlängerung Optimal abschließen, um damit das Risiko von ungeplanten Reparaturkosten auch für die Zukunft deutlich zu verringern.
Vorteile für Ihren Gebrauchten
- Erstattung von Lohn- und Materialkosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile⁵
- Starkes Zusatzargument bei einem späteren Verkauf: Die Garantieverlängerung kann vom Fahrzeugkäufer übernommen werden
- Frei wählbare Selbstbeteiligung – je höher Ihre Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der Beitrag
- Reparatur in von Volkswagen anerkannten Werkstätten
- Faire und individuelle Beiträge, gestaffelt nach Modell, Fahrzeugalter bei Garantiebeginn und gewählter Selbstbeteiligung
Bedingungen und Optionen
- Vorausstzung ist eine laufende Garantie oder Garantieversicherung (z. B. Herstelleranschlussgarantie, PerfectCar Garantie oder externe Garantien)
- Verfügbar für Gebrauchtwagen, die bei Vertragsabschluss zwischen zwei und achte Jahre alt sind und weniger als 150.000 km gefahren wurden
- Ausgeschlossen sind insbesondere getunte Fahrzeuge
- Verfügbar für Privatkunden, gewerbliche Einzelabnehmer und Großkunden
Gebrauchtwagen-Garantie Optimal
für Fahrzeuge ohne Garantie¹
Ihr Volkswagen ist älter als zwei Jahre, verfügt bislang über keine Garantieversicherung oder sie ist abgelaufen? Kein Problem – sie können Ihren Volkswagen jederzeit absichern, solange das Fahrzeug bei Vertragsabschluss maximal acht Jahre alt ist und höchsten 150.000 km gelaufen ist.
Als Funtkionsgarantie übernimmt die Gebrauchtwagen-Garantie Optimal die Lohn- und Materialkosten für die Reparatur nahezu aller mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile⁵. Sie zahlen lediglich eine Selbstbeteiligung. Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist und/oder es mehr als 200.000 km gefahren wurde, gilt für die Kostenerstattung eine Höchstgrenze von 2.000 € pro Schadensfall.
Vorteile der Gebrauchtwagen-Garantie
- Erstattung von Lohn- und Materialkosten für nahezu alle mechanischen und elektrischen Fahrzeugteile⁵ – einschließlich der ab Werk verbauten Unterhaltungselektronik
- Starkes Zusatzargument bei einem späteren Verkauf: Die Garantieverlängerung kann vom Fahrzeugkäufer übernommen werden
- Individuelle Selbstbeteiligung – wählen Sie zwischen keiner Selbstbeteiligung, 100 €, 300 € oder 500 € je Schadensfall
- Fachgerechte Reparatur mit hochwertigen Ersatzteilen in von Volkswagen anerkannten Werkstätten
- Individuelle Beiträge, gestaffelt nach Modell, Fahrzeugalter bei Garantiebeginn und gewählter Selbstbeteiligung
- 12 Monate Laufzeit und automatische Verlängerung Jahr für Jahr, ohne Kilometerbegrenzung – bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind oder mehr als 200.000 km gefahren wurden, gilt eine Leistungsgrenze von 2.000 € je Schadensfall
Bedingungen
- Verfügbar für Fahrzeuge, die bei Abschluss zwischen 24 und 96 Moante alt sind und maximal 150.000 km Gesamtfahrleistung aufweisen
- Bei Fremdfabrikaten gilt zusätzlich eine maximale Motorleistung von 200 kW
- Bei bereits versicherten Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind und/oder mehr als 200.000 km gelaufen sind, wird die maximale Erstattung auf 2.000 € pro Schadensfall begrenzt
Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr³
bei jungen Gebrauchtwagen
Wenn Sie einen Jungen Gebrauchtwagen von Volkswagen besitzen oder mit der Anschaffung eine Jungen Gebrauchtwagen liebäugeln, ist die Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr³ häufig direkt mit an Bord. Denn viele Junge Gebrauchtwagen von Volkswagen verfügen bereits beim Kauf über eine Neuwagen-Anschlussgarantie. Das heißt für Sie: ohne zusätzliche Kosten automatisch bis zum 5. Fahrzeugjahr sorgenfrei unterwegs sein.
Fragen und Antworten zu den Garantien
Was leistet die Herstellergarantie?
Den umfangreichen Schutz vor unvorhergesehenen Reparaturkosten bietet Ihnen die Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt. Jeder neue Volkswagen ist ab Werk mit zwei Jahren Garantie ausgestattet. In dieser Zeit ersetzt Ihnen der Hersteller die Kosten für Reparaturen von Material- und Verarbeitungsmängeln. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.
Die Hersteller-Anschlussgarantie und die Garantieverlängerung Premium bieten umfangreichen Schutz nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie⁴. So können Sie bis zu 5 Jahre sorgenfrei fahren.
Was ist eine Funktionsgarantie?
Eine Funktionsgarantie deckt nicht nur einige ausdrücklich in den Garantiebedingungen erwähnten Baugruppen ab, sondern sie greift sehr umfassend bei technischen Defekten. Die Versicherung trägt die Kosten für Lohn und Material, der Kunde zahlt bei Fahrzeugen bis zu einem bestimmten Alter und einer definierten Laufleistung lediglich eine optionale Selbstbeteiligung.
Bei Volkswagen¹ bietet die Funktionsgarantie Garantieschutz für viele mechanischen und elektrischen Bauteile⁵ inkl. werksseitig verbauter Unterhaltungselektronik. Im Gegensatz zur Herstellergarantie sind bei der Funktionsgarantie jedoch nicht alle Mängel abgesichert. Quietsch- und Klappergeräusche, Dichtungen oder das Material des Cabrioverdecks zum Beispiel sind ausdrücklich ausgenommen. Auch Arbeiten an Kupplung, Stoßdämpfern und Federn sowie der Auspuffanlage zählen zu den Reparaturen, die im Rahmen der Garantie nicht kostenlos erstattet werden. Details finden Sie in den Garantieversicherungsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen Anschlussgarantie und Garantieverlängerung?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Neuwagenanschlussgarantie und Garantieverlängerung häufig synonym benutzt. Bei den Produkten für Ihren Volkswagen aber gibt es einen kleinen Unterschied: Die Neuwagen Anschlussgarantie ist ein Angebot der Volkswagen AG und kann direkt ab Werk bei der Konfiguration des Fahrzeugs dazugebucht werden. Die Garantieverlängerung Premium hingegen kann nachträglich abgeschlossen werden, wenn das Fahrzeug bereits bestellt oder zugelassen ist und noch keine zwei Jahre alt ist. Auch sie bietet einen umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten⁴. Die Garantieverlängerung Premium für junge Gebrauchte können Sie online berechnen und beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen Garantieverlängerung Premium und Optimal?
Die Garantieverlängerung Premium bietet einen umfangreichen Schutz vor Reparaturkosten nach Ablauf der 2-jährigen Herstellergarantie. Sie kann nur abgeschlossen werden, solange die Werksgarantie noch läuft. Die Garantieverlängerung Optimal ist eine Funktionsgarantie für ältere Volkswagen ab zwei Jahre. Sie kann abgeschlossen werden, um beispielsweise eine laufende Hersteller-Anschlussgarantie oder eine laufende PerfectCar Garantie aus dem Autohaus oder eine andere Gebrauchtwagengarantie zu verlängern.
- Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig, erbracht. Ausgenommen sind insbesondere getunte Fahrzeuge. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.
- Gilt für das Produkt Garantieverlängerung Premium. Möglicher Preisvorteil während der Erstvertragslaufzeit von 1, 2 oder 3 Jahren bei Abschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Erstzulassung ggü. einem Abschluss kurz vor Ende der Herstellergarantie.
- Die Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr gilt für ausgewählte Junge Gebrauchtwagen als Volkswagen Anschlussgarantie, für bis zu 36 Monate im Anschluss an die 2-jährige Herstellergarantie und – je nach individuellem Fahrzeug – bis zu einer maximalen Gesamtfahrleistung von 100.000 km (Garantiegeber ist jeweils die Volkswagen AG, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg). Gültig nur für Junge Gebrauchtwagen aus dem Bestand der Volkswagen AG. Die Laufzeit der Garantie beginnt ab Übergabe des Fahrzeugs durch die Volkswagen AG bzw. durch einen autorisierten Volkswagen Partner an den Erstkäufer oder ab dem Datum der Erstzulassung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Weitere Voraussetzungen bzw. Beschränkungen der Garantie, entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen unter www.volkswagen.de oder erfragen Sie bei Ihrem teilnehmenden Volkswagen Partner.
- Die Garantieverlängerung Premium deckt keine Lack- und Korrosionsschäden sowie keine Schäden an Hochvoltbatterien jeglicher Art ab; diese sind längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Informationen zu Dauer und Umfang der Absicherung gegen derartige Schäden entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen Ihres Fahrzeugherstellers. Umfang und Leistungen ergeben sich aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
- Ausgenommen sind insbesondere Hochvoltbatterien jeglicher Art; diese sind in der Regel längerfristig über den Fahrzeughersteller abgedeckt. Details zum Deckungsumfang entnehmen sie den Bedingungen zur Garantieverlängerung Optimal bzw. zur Gebrauchtwagen-Garantie Optimal.