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Elektromobilität wird 2026 gefördert

Die Bundesregierung hat für 2026 neue Fördermaßnahmen beschlossen. Käuferinnen und Käufer profitieren von attraktiven Zuschüssen, steuerlichen Vorteilen und geringeren Betriebskosten.

So profitieren Sie als Privatkunden von der neuen Förderung

Die E-Auto-Förderung 2026 unterstützt Privatpersonen beim Umstieg auf Elektromobilität. Förderfähig sind vollelektrische Fahrzeuge (BEV) sowie Plug-in-Hybride (PHEV).

Eckpunkte der Förderung:

  • Förderfähig bei Kauf oder Leasing
  • Förderung von 1.500 € bis max. 6.000 € möglich
  • Sozial gestaffelte Unterstützung je nach Haushaltseinkommen
  • Höhere Zuschüsse für Familien
  • Antragsstellung rückwirkend ab dem 01.01.2026 möglich

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Was wird gefördert – und wer profitiert?

Die Förderung unterstützt gezielt Privatpersenen beim Kauf und Leasing von neu zugelassenen Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmte Plug-in-Hybride.

Förderfähig sind alle Fahrzeuge mit Neuzulassung ab dem 01. Januar 2026. Die Förderung kann auch rückwirkend beantragt werden. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung.

Worauf müssen Sie achten?

  • Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung
  • Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung gestellt werden
  • Die Antragstellung (voraussichtlich ab Mai 2026) leigt beim Kunden und ist innerhalb von 12 Monaten nach Zulassung vorzunehmen

Wichtiger Hinweis: Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden um sorgfältige Prüfung, ob sie von der neuen staatlichen Förderung porfitieren können. Für die Beantragung und den Erhalt der Förderung ist in vollem Umfang der Kunde selbst verantwortlich. Maßgeblich wird die finale Förderrichtlinie zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.

Soziale Staffelung der Förderung

Im Rahmen der Förderung ist eine stärkere soziale Ausrichtung vorgesehen. Das bedeutet, dass die Höhe der Förderung an das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen geknüpft ist. Die Einkommensobergrenze liegt bei 80.000 €. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 € je Kind auf bis zu 90.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.

Die soziale Staffelung gilt für das Leasing, ebenso wie für den Kauf. Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist zusammenfassend eine Förderung zwischen 1.500 € und 6.000 € möglich.

Die Informationen zur E-Auto-Förderung werden laufend aktualisiert. Details finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums.

E-Mobilität im Business: Steuerliche Vorteile nutzen

Auch im gewerblichen Bereich bietet Elektromobilität attraktive Rahmenbedingungen. Seit Juli 2025 werden rein elektrische Dienstwagen mit lediglich 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuert – ideal für Unternehmen, die auf eine nachhaltige und moderne Mobilität setzen.

Die Vorteile mit einem vollelektrischen Firmenwagen:

  • Steuerliche Vorteile dank der 0,25 %-Dienstwagenbesteuerung
  • Anhebung der Burttolistenpreisgrenze auf 100.000 € (auch im Leasing)
  • 75 % Abschreibung im ersten Jahr
  • Mehr Effizient im Fuhrpark – keine Kfz-Steuer für reine E-Dienstwagen

Weitere Informationen finden Sie unter: Bundesfinanzministerium

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* Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Die Autohaus Strobel GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter vw.de.