Bis zu 6.000 € staatliche Förderung1 beim Kauf oder Leasing eines neuen vollelektrischen Volkswagen
Die Förderung gilt rückwirkend zum 01.01.2026.
Förderbedingungen und -konditionen
Damit der Umstieg auf eine nachhaltige Mobilität für Privatkunden noch attraktiver wird, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 01. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridautos.
Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind nur Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 1. Januar 2026 neu zulassen – Förderanträge können rückwirkend und seit 19. Mai 2026 auch online gestellt werden
- Gilt nur beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb (BEV), batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
- REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen: CO2-Emissionen von max. 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten, für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind
Förderkonditionen
- Basisförderung von 3.000 € für BEV-Fahrzeuge
- Basisförderung von 1.500 € für REEV- und PHEV-Fahrzeuge
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. 1.000 € (500 € pro Kind)
- Weitere 1.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen 45.001 bis 60.000 € liegt
- Weitere 2.000 € für Familien, deren zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. 45.000 € liegt
Unsere Angebote für förderfähige Volkswagen Modelle
Alle Infos zur E-Auto-Förderung
1 Nur für Privatkunden. Die E-Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV). REEV oder PHEV werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Die Autohaus Strobel GmbH übernimmt keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch den Bund. Weitere Informationen finden Sie unter Bundesumweltministerium.de (insb. die geltenden Bedingungen und Konditionen) und unter vw.de.







