Die neue E-Auto-Förderung 2026

Bis zu 6.000,- € Förderung für Ihr neues Elektroauto – auch für Leasing & Hybridfahrzeuge

Die Bundesregierung unterstützt seit Anfang 2026 Privatpersonen beim Umstieg auf Elektromobilität.

Die Besonderheit: Die Förderung gilt rückwirkend. Das bedeutet, dass Neuwagen, die ab dem 01. Januar 2026 zugelassen wurden, ebenso förderfähig sind wie alle Neuzulassungen ab sofort. In beiden Fällen können Sie ab dem 01. Mai 2026 einen Förderantrag stellen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wie viel Geld gibt es?

Die Höhe der Förderung hängt von drei Faktoren ab: Dem Fahrzeugtyp, Ihrem Haushaltseinkommen und der Anzahl der Kinder. Für reine Elektroautos liegt die Förderung zwischen 3.000 € und 6.000 €. Für Plug-In-Hybride erhalten Sie zwischen 1.500 € und 4.500 €.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden alle rein batterieelektrischen Fahrzeuge und viele Plug-In-Hybride. Bei Hybridfahrzeugen müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt sein (z. B. 80 km rein elektrische Reichweite).

Für wen gilt die Förderung?

Die Förderung gilt exklusiv für Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis maximal 80.000 € (bei Familien mit Kindern fällt die Förderung höher aus). Wichtig: Verwechseln Sie Ihr Haushaltseinkommen nicht mit Ihrem Brutto-Gehalt! Das zu versteuernde Einkommen auf Ihrem Steuerbescheid ist durch Freibeträge und Abzüge meist deutlich niedriger als das, was auf Ihrem Lohnzettel zu finden ist.

Gilt die Förderung auch für Leasingfahrzeuge?

Ja, die Förderung erhalten Sie auch bei einem Leasingfahrzeug. Sie erhalten die gleiche Fördersumme wie beim Kauf. Die Bedingung: Der Leasingvertrag läuft mindestens 36 Monate.

Förderstaffel BEV (Kauf oder Leasing von Elektro-Neufahrzeugen)

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder Haushalt mit 1 Kind Haushalt mit ≥ 2 Kindern
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 – 85.000 € 3.500 € 4.000 €
85.001 – 90.000 € 4.000 €
über 90.000 €

Förderstaffel BEV (Kauf oder Leasing von Plug-in-Hybride-Neufahrzeugen)

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder Haushalt mit 1 Kind Haushalt mit ≥ 2 Kindern
bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 – 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 – 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 – 85.000 € 2.000 € 2.500 €
85.001 – 90.000 € 2.500 €
über 90.000 €

Wir als Autohaus Strobel GmbH übernehmen keinerlei Beratung zur staatlichen Förderung und sonstigen Steuervorteilen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Für die Beantragung, die Berechtigung und den Erhalt der Förderung ist in vollen Umfängen der Kunde selbst verantwortlich. Die Informationen dienen lediglich der Aufklärung. Der Kunde selbst ist für die Prüfung der Förderrichtlinien und Berechtigung verantwortlich.

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