THG-Quote: Mit dem Elektroauto Geld zurückholen

Wer ein vollelektrisches Auto fährt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der THG-Quote profitieren. Die sogenannte Treibhausgasminderungsquote ist ein Instrument zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor.
Doch wie funktioniert die THG-Quote eigentlich, wer kann sie beantragen und was müssen Halter eines Elektroautos wissen?
Was ist die THG-Quote?
Die THG-Quote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, zur Minderung von Treibhausgasemissionen. Dabei kann auch elektrischer Strom angerechnet werden, der zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb aus dem Netz entnommen wurde.
Für reine Batterieelektrofahrzeuge wird die anrechenbare Strommenge unter bestimmten Voraussetzungen anhand eines gesetzlich festgelegten Schätzwerts bestimmt. Die daraus resultierende THG-Minderung kann über einen entsprechenden Anbieter vermarktet werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) ist für die Prüfung und Bescheinigung der entsprechenden Mengen zuständig. Die Vermarktung und eine mögliche Auszahlung erfolgen über den jeweiligen THG-Quotenanbieter.
THG-Quote für Elektroautos
Für Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeugs (BEV) kann die THG-Quote grundsätzlich für jedes Verpflichtungsjahr erneut genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anrechnung der entsprechenden Strommenge kann pro Fahrzeug und Verpflichtungsjahr nur einmal erfolgen.
Die mögliche Auszahlung ist nicht gesetzlich als fester Betrag vorgegeben. Sie hängt unter anderem von den Konditionen des jeweiligen THG-Quotenanbieters und den Marktbedingungen ab.
THG-Quote beantragen – so geht’s
Die Abwicklung erfolgt in der Regel über einen THG-Quotenanbieter:
- Elektrofahrzeug bei einem THG-Quotenanbieter registrieren
- erforderliche Fahrzeugdaten und Nachweise übermitteln
- Prüfung und Bescheinigung der anrechenbaren Strommenge
- Vermarktung der THG-Quote durch den Anbieter
- Auszahlung gemäß den Konditionen des Anbieters
Für die Beantragung beziehungsweise den Nachweis können unter anderem Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil I erforderlich sein.
THG-Quote: Die wichtigsten Fragen
Was bedeutet THG-Quote?
THG steht für Treibhausgasminderungsquote. Sie ist ein gesetzliches Instrument zur Minderung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor. Auch Strom, der in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutzt wird, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen angerechnet werden.
Wer kann die THG-Quote nutzen?
Für die pauschale Anrechnung einer Strommenge nach der 38. BImSchV ist ein reines Batterieelektrofahrzeug erforderlich. Das Fahrzeug muss entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen auf die antragstellende Person zugelassen sein.
Wie hoch ist die THG-Prämie?
Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Pauschalbetrag. Die Höhe einer möglichen Auszahlung hängt unter anderem vom jeweiligen THG-Quotenanbieter und den aktuellen Marktbedingungen ab.
Wie oft kann ich die THG-Quote beantragen?
Die Anrechnung kann für ein reines Batterieelektrofahrzeug pro Verpflichtungsjahr einmal erfolgen. Für ein neues Verpflichtungsjahr kann die Strommenge grundsätzlich erneut angerechnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wo beantrage ich die THG-Quote?
Die Abwicklung erfolgt über einen THG-Quotenanbieter. Dieser übernimmt je nach Angebot die weitere Abwicklung und Vermarktung der THG-Quote.
Brauche ich ein eigenes Elektroauto?
Für die pauschale Anrechnung nach § 7 der 38. BImSchV muss das reine Batterieelektrofahrzeug nachweislich auf die betreffende Person zugelassen sein. Als Nachweis dient die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Zahlt das Umweltbundesamt die THG-Prämie aus?
Nein. Das Umweltbundesamt prüft und bescheinigt die entsprechenden Mengen. Die Vermarktung der THG-Quote und eine mögliche Auszahlung erfolgen über den jeweiligen Anbieter.
Hinweis: Die THG-Quote und die daraus erzielbare Prämie sind von gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem jeweiligen Verpflichtungsjahr und den Konditionen des gewählten THG-Quotenanbieters abhängig. Die genannten Beträge stellen keine Garantie für eine bestimmte Auszahlung dar. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Anbieterbedingungen.