E-Förderprämie

So können Sie von der attraktiven staatlichen Förderprämie profitieren:

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Inhaltliche Kernpunkte der BEV Förderung

Neue E-Auto-Förderung 2026

  • Nur für Privatkunden
  • Neufahrzeug-Kauf oder -Leasing
  • Gilt rückwirkend ab 01.01.2026
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate
  • Antrag bis zu 12 Monate nach Erstzulassung
  • Keine Listenpreisdeckelung
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Förderhöhe

Je nach Einkommen & Familie: bis zu 6.000 € Förderung

  • 3.000 € bei < 80.000 € zu versteuerndem Einkommen
  • 4.000 € bei < 60.000 €
  • 5.000 € bei < 45.000 €
  • 500 € pro Kind (max. 2 Kinder)

 

Weitere Infos zum neuen E-Auto-Förderprogramm: www.bundesumweltministerium.de

Förderstaffel BEV (Kauf oder Leasing von Elektro-Neufahrzeugen)

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Haushalt ohne Kinder Haushalt mit 1 Kind Haushalt mit ≥ 2 Kindern
bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 – 85.000 € 3.500 € 4.000 €
85.001 – 90.000 € 4.000 €
über 90.000 €
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