
Aktualisiert am 30. September 2026
Rückruf bei Volkswagen, Audi, SEAT und Cupra: Was Halter jetzt wissen sollten
Wegen einer Schraube am Lenkgetriebe rufen Volkswagen, Audi, SEAT und Cupra mehrere Baureihen in die Werkstatt, darunter Golf, Tiguan, Touran, Caddy, Q3, Ateca und Tarraco. Hier lesen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen sein könnte, was bei der Maßnahme passiert und wie wir Sie dabei unterstützen.
Die Rückrufaktion bei Volkswagen, Audi, SEAT und Cupra sorgt derzeit bei Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern für Fragen. Im Mittelpunkt steht eine Befestigungsschraube an der Lenkung, die unter bestimmten Bedingungen über längere Zeit korrodieren kann.
Wir möchten Ihnen die wichtigsten Informationen zur Aktion geben und vor allem eine Frage beantworten: Ist mein Fahrzeug betroffen und was muss ich jetzt tun?
Welche Modelle können betroffen sein?
Die Rückrufaktion betrifft bestimmte Fahrzeuge aus folgenden Baureihen:
- Volkswagen Golf Sportsvan, Golf Variant, Tiguan, Tiguan Allspace, Touran, Caddy mit Produktionszeitraum 24.09.2013 bis 01.07.2024
- Audi Q3 mit Produktionszeitraum 31.10.2017 bis 23.05.2024
- SEAT/CUPRA Ateca, Tarraco mit Produktionszeitraum April 2016 bis September 2024
Worum geht es bei der Rückrufaktion?
Bei bestimmten Fahrzeugen kann eine Befestigungsschraube an der Lenkung durch Korrosion beeinträchtigt werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann dies die Funktion der Lenkung beeinflussen.
Volkswagen und Audi führen deshalb eine vorsorgliche technische Maßnahme durch. Dabei wird die betreffende Schraube überprüft und bei betroffenen Fahrzeugen ausgetauscht.
Für Sie wichtig: Die Durchführung der Rückrufmaßnahme ist für betroffene Fahrzeuge kostenfrei.
Darf ich mein Fahrzeug weiter nutzen?
Ja. Laut Volkswagen und Audi dürfen die betroffenen Fahrzeuge weiter bewegt werden, denn es handelt sich um eine vorsorgliche Maßnahme. Den Werkstattbesuch sollten Sie trotzdem nicht aufschieben. Das KBA stuft den Rückruf als sicherheitsrelevant ein. Wer wiederholte Aufforderungen ignoriert, muss damit rechnen, dass die Zulassungsbehörde informiert wird.
Sie werden informiert
Alle betroffenen Halterinnen und Halter werden persönlich per Post informiert. Sie müssen also nicht zwingend selbst aktiv werden um herauszufinden, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.
Wichtig: Nicht jedes Fahrzeug ist betroffen
Auch wenn Ihr Fahrzeug zu einer der genannten Baureihen gehört und innerhalb dieses Zeitraums produziert wurde, bedeutet das nicht automatisch, dass Ihr Fahrzeug von der Rückrufaktion betroffen ist.
Entscheidend ist die jeweilige Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN). Anhand dieser lässt sich eindeutig feststellen, ob für Ihr Fahrzeug die Rückrufaktion 48VS hinterlegt ist.
Ob Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist können Sie hier prüfen:
Wir kümmern uns darum
Ein Rückruf, der eine sicherheitsrelevante Fahrzeugkomponente betrifft, kann verständlicherweise Fragen aufwerfen. Wichtig ist: Rückrufaktionen sind ein Instrument, um mögliche technische Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Wenn Sie Fragen zur Rückrufaktion haben, prüfen wir gerne, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und was für Sie zu tun ist.
Sie sind von der Rückrufaktion betroffen oder möchten Gewissheit haben?
Vereinbaren Sie direkt einen Termin oder rufen Sie uns an. Wir klären Ihr Anliegen persönlich und kümmern uns um die weitere Abwicklung.